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BVerwG, 11.01.1967 - V C 151.65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 26.05.1965 - III 161/65
- BVerwG, 11.01.1967 - V C 151.65
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 15.07.1964 - V C 162.62
Anforderungen an das Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung eines Aufbaudarlehens …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 151.65
Daraus folgt, daß es sich bei dieser Vorschrift nicht um eine starre Bindung sondern lediglich um Richtlinien für die Prüfung des Einzelfalles handelt (Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juli 1964 [BVerwGE 19, 145]). - BVerwG, 29.08.1963 - III C 65.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 151.65
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein verheirateter Geschädigter, der zwar Eigentümer von Möbeln ist, aber noch nie einen Haushalt geführt hat, und auch nicht etwa durch kriegsbedingte Gründe daran gehindert worden ist, nicht beanspruchen, die volle Hausratentschädigung zu erhalten (Urteil des III. Senats vom 29. August 1963 [BVerwGE 16, 260]). - BVerwG, 19.02.1964 - V C 80.62
Anspruch auf Gewährung von Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 151.65
Da er diese Wohnung nach den Umständen des Falles als seinen Lebensmittelpunkt auch selbständig innegehabt hat (vgl. hierzu Urteil vom 19. März 1964 - BVerwG III C 69.63 - [ZLA 1964, 202]), kommt es nicht darauf an, ob er dort in der Lage gewesen ist, seine "Hauptmahlzeiten" zuzubereiten. - BVerwG, 19.03.1964 - III C 69.63
Eigene Haushaltführung einer Unverheirateten in der elterlichen Wohnung - …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 151.65
Da er diese Wohnung nach den Umständen des Falles als seinen Lebensmittelpunkt auch selbständig innegehabt hat (vgl. hierzu Urteil vom 19. März 1964 - BVerwG III C 69.63 - [ZLA 1964, 202]), kommt es nicht darauf an, ob er dort in der Lage gewesen ist, seine "Hauptmahlzeiten" zuzubereiten. - BVerwG, 05.03.1954 - IV C 11.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 151.65
Andererseits ist ausgesprochen worden, daß zu den Unverheirateten im Sinne der Vorschriften über die Hausratentschädigung nur ledige Personen gehören, nicht aber verheiratet Gewesene, also nicht geschiedene oder verwitwete (Urteil vom 5. März 1954 - BVerwG IV C 11.53 - [Mtbl. BAA 1954, 150 = ZLA 1954, 108 = Buchholz BVerwG 427.2, § 16 FG Nr. 7, 427.3, § 295 LAG Nr. 1]).